Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlichen Schweigepflicht während und nach der Therapie (§ 15 PthG), die dem Schutz der für das Gelingen in der Psychotherapie notwendigen Vertrauensbeziehung zwischen meinen Klientinnen und Klienten und mir dient. Inhalte der Therapie dürfen von mir ohne Erlaubnis meiner Klientinnen und Klienten an keine Person oder Institution – auch nicht an Angehörige, Ärztinnen oder Ärzte oder Behörden – weitergeleitet werden.
Verschwiegenheit
Wie erhalte ich eine teilweise Kostenrückerstattung durch meine gesetzliche Krankenkasse?
Ich bin als Wahlpsychotherapeutin tätig. Das bedeutet, dass Sie um eine Teilrefundierung bei Krankenkasse für Einzeltherapie bei entsprechender Indikation ansuchen können. Eine Indikation ist dann gegeben, wenn eine Diagnose nach ICD – 10 (Internationale Klassifikation von Störungen), also eine „krankheitswertige Störung“ gestellt werden kann. Die Diagnose nach ICD – 10 wird von mir erhoben und mit Ihnen besprochen.
Die aktuellen Teilrefundierungen für 50 Min. psychotherapeutische Behandlung beträgt
46,60€ bei der BVAEB
45€ bei der SVS
33,70€ bei der ÖGK
37€ bei der KFA Wien.
Um eine teilweise Kostenrückerstattung zu erhalten, benötigen Sie vor unserem zweiten Termin eine Bestätigung von Ihrem Hausarzt („Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“).
Zehn Einheiten Psychotherapie sind in der Regel bewilligungsfrei. Bei Behandlungen, die mehr als 10 Einheiten erfordern, wird ein Antrag benötigt, den ich für Sie ausstelle.
Katharina Hartmann
Kosten Psychotherapie
Das Honorar ist am Ende unseres Termins in bar oder umgehend per Überweisung zu bezahlen. Sie erhalten nach jeder Sitzung eine Rechnung. Psychotherapie ist Umsatzsteuerbefreit (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG).
Es ist mir ein persönliches Anliegen, Psychotherapie möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Daher biete ich eine begrenzte Anzahl an Therapieplätzen zu Sozialtarifen an. Details dazu erfragen Sie bitte persönlich beim Erstgespräch nach.
Eine teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist für psychotherapeutische Behandlung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möglich aber natürlich nicht verpflichtend.