Absageregelung

Für den Fall, dass Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich sonst das vollständige Honorar in Rechnung stellen muss.

Frequenz

In welchen Abständen unsere Termine stattfinden, hängt ganz von Ihrem Anliegen und Ihrer persönlichen Situation ab. Im Erstgespräch werden wir uns gemeinsam überlegen, welche Frequenz für Sie sinnvoll und möglich ist.

Dauer einer Einheit

Eine Einheit Einzeltherapie dauert üblicherweise 50 Minuten. Manchmal kann eine Verlängerung der Einheit sinnvoll sein. Darüber entscheiden wir gemeinsam im Gespräch. In der Paar – und Familientherapie ist eine Dauer von 75 Minuten sinnvoll.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlichen Schweigepflicht während und nach der Therapie (§ 15 PthG), die dem Schutz der für das Gelingen in der Psychotherapie notwendigen Vertrauensbeziehung zwischen meinen Klientinnen und Klienten und mir dient. Inhalte der Therapie dürfen von mir ohne Erlaubnis meiner Klientinnen und Klienten an keine Person oder Institution – auch nicht an Angehörige, Ärztinnen oder Ärzte oder Behörden – weitergeleitet werden.

Wie erhalte ich eine teilweise Kostenrückerstattung durch meine gesetzliche Krankenkasse?

Ich bin als Wahlpsychotherapeutin tätig. Das bedeutet, dass Sie um eine Teilrefundierung bei Krankenkasse für Einzeltherapie bei entsprechender Indikation ansuchen können. Eine Indikation ist dann gegeben, wenn eine Diagnose nach ICD – 10 (Internationale Klassifikation von Störungen), also eine „krankheitswertige Störung“ gestellt werden kann. Die Diagnose nach ICD – 10 wird von mir erhoben und mit Ihnen besprochen.

Die aktuellen Teilrefundierungen für 50 Min. psychotherapeutische Behandlung beträgt

46,60€ bei der BVAEB

45€ bei der SVS

33,70€ bei der ÖGK

37€ bei der KFA Wien.

Um eine teilweise Kostenrückerstattung zu erhalten, benötigen Sie vor unserem zweiten Termin eine Bestätigung von Ihrem Hausarzt („Bestätigung der ärztlichen Untersuchung bei Inanspruchnahme einer psychotherapeutischen Behandlung“).

Zehn Einheiten Psychotherapie sind in der Regel bewilligungsfrei. Bei Behandlungen, die mehr als 10 Einheiten erfordern, wird ein Antrag benötigt, den ich für Sie ausstelle.

Katharina Hartmann

Praxis für Psychotherapie und Beratung
Kosten Psychotherapie

Einzeltherapie

Erstgespräch (50 Minuten) 100€

Folgegespräche (50 Minuten) 100€

Therapie für Kinder & Jugendliche

Erstgespräch (50 Minuten) 100€

Folgegespräche (50 Minuten) 100€

Paar – und Familientherapie

Erstgespräch (50 Minuten) 100€

Folgegespräche (75 Minuten) 150€

Das Honorar ist am Ende unseres Termins in bar oder umgehend per Überweisung zu bezahlen. Sie erhalten nach jeder Sitzung eine Rechnung. Psychotherapie ist Umsatzsteuerbefreit (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG).

Es ist mir ein persönliches Anliegen, Psychotherapie möglichst vielen Menschen zugänglich zu machen. Daher biete ich eine begrenzte Anzahl an Therapieplätzen zu Sozialtarifen an. Details dazu erfragen Sie bitte persönlich beim Erstgespräch nach.

Eine teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist für psychotherapeutische Behandlung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten möglich aber natürlich nicht verpflichtend.

Kosten Beratung

Einzelberatung

Erstgespräch (50 Minuten) 100€

Folgegespräche (50 Minuten) 100€

Eltern – / Erziehungsberatung

Erstgespräch (50 Minuten) 100€

Folgegespräche (50 Minuten) 100€

Elternberatung nach §95 Abs. 1a AußStrG

Einzelberatung (50 Minuten) €60

Paarberatung (50 Minuten) €35 pro Person

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